Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
I. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Melanies Bio-Brennstoffe e.K., Siemenstrße 9, 35452 Reiskirchen (nachfolgend „Melanies Bio-Brennstoffe“) und ihren Kunden für die Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen.
(2) Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt
III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
II. 1. Angebot und Angebotsunterlagen
(a) Die Darstellung des Sortiments von „Melanies Bio-Brennstoffe“ auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten.
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn „Melanies Bio-Brennstoffe“ das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar. „Melanies Bio-Brennstoffe“ ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(d) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die besonderen AGB und die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
(e) „Melanies Bio-Brennstoffe“ ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn und soweit „Melanies Bio-Brennstoffe“ bei Vertragsschluss mit dem Kunden seinerseits bereits einen Einkaufsvertrag über die Ware abgeschlossen hatte und mit der Ware dennoch unvorhersehbar und ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wurde. „Melanies Bio-Brennstoffe“ wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn „Melanies Bio-Brennstoffe“ vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. „Melanies
Bio-Brennstoffe“ wird dem Kunden im Falle eines solchen Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
(d) Alle Preisangaben ohne Gewähr.
II. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II. 3. Lieferung
(a) Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen Lieferungen innerhalb von 2-3 Werktagen nach Eingang der Bestellung.
(b) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
II. 4. Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
II. 5. Mängelhaftung
(a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.
(b) Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von "Melanies Bio-Brennstoffe" oder deren Erfüllungsgehilfen und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
II. 6. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) "Melanies Bio-Brennstoffe" behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln; bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
II. 7. Datenschutz
(a) Zur Auftragsabwicklung speichert „Melanies Bio-Brennstoffe“ die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Melanies Bio-Brennstoffe, Inh. Melanie Till, Hofgasse 13, 36329 Romrod-Zell widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
II. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von "Melanies Bio-Brennstoffe" Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer
III. 1. Angebot und Angebotsunterlagen
(a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von "Melanies Bio-Brennstoffe" schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn "Melanies Bio-Brennstoffe" in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von "Melanies Bio-Brennstoffe" auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware / Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn "Melanies Bio-Brennstoffe" das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
(d) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-7 Werktagen nach Eingang der Bestellung. "Melanies Bio-Brennstoffe" ist berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen.
(e) Vorstehende Auftragsregelungen gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die gesonderten AGB und die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
(f) "Melanies Bio-Brennstoffe" behält sich vor, eine gegenüber dem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.
III. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von "Melanies Bio-Brennstoffe" anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(c) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
III. 3. Lieferzeit
(a) Der Beginn der von angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(b) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist "Melanies Bio-Brennstoffe" berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(d) Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
(e) "Melanies Bio-Brennstoffe" haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(f) "Melanies Bio-Brennstoffe" haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von "Melanies Bio-Brennstoffe" zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist "Melanies Bio-Brennstoffe" zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von "Melanies Bio-Brennstoffe" zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von "Melanies Bio-Brennstoffe" auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(g) „Melanies Bio-Brennstoffe“ haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von "Melanies Bio-Brennstoffe" zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(h) Im Übrigen haftet "Melanies Bio-Brennstoffe" im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(i) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
III. 4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(b) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
III. 5. Mängelhaftung
(a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist "Melanies Bio-Brennstoffe" nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist "Melanies Bio-Brennstoffe" verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Im Falle des Rücktritts berechnet sich der Wertersatz für Nutzungsvorteile anhand der zeitanteiligen linearen Wertminderung.
(d) "Melanies Bio-Brennstoffe" haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von "Melanies Bio-Brennstoffe" beruhen. Soweit "Melanies Bio-Brennstoffe" keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(e) "Melanies Bio-Brennstoffe" haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(g) Für den Verlust von Daten haftet "Melanies Bio-Brennstoffe" nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(i) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(j) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
III. 6. Gesamthaftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
(b) Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(c) Soweit die Schadensersatzhaftung "Melanies Bio-Brennstoffe" gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von "Melanies Bio-Brennstoffe".
III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) "Melanies Bio-Brennstoffe" behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist "Melanies Bio-Brennstoffe" berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch v liegt ein Rücktritt vom Vertrag. "Melanies Bio-Brennstoffe" ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde "Melanies Bio-Brennstoffe" unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit "Melanies Bio-Brennstoffe" Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, "Melanies Bio-Brennstoffe" die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt v jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von "Melanies Bio-Brennstoffe", die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. "Melanies
Bio-Brennstoffe" verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann "Melanies Bio-Brennstoffe" verlangen, dass der Kunde „Melanies Bio-Brennstoffe“ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für "Melanies Bio-Brennstoffe"vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, "Melanies Bio-Brennstoffe" nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt "Melanies Bio-Brennstoffe" das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(f) Wird die Kaufsache mit anderen, "Melanies Bio-Brennstoffe" nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt "Melanies Bio-Brennstoffe" das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde "Melanies Bio-Brennstoffe" anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für "Melanies Bio-Brennstoffe".
(g) Der Kunde tritt "Melanies Bio-Brennstoffe" auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(h) "Melanies Bio-Brennstoffe" verpflichtet sich, die "Melanies Bio-Brennstoffe" zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt "Melanies Bio-Brennstoffe".
III. 8. Datenschutz
(a) Zur Auftragsabwicklung speichert "Melanies Bio-Brennstoffe" die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Melanies Bio-Brennstoffe e.K., Siemensstraße 9, 35452 Reiskirchen widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
III. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist d er Geschäftssitz von "Melanies Bio-Brennstoffe" Gerichtsstand; "Melanies Bio-Brennstoffe" ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(c) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von "Melanies Bio-Brennstoffe" Erfüllungsort.
Stand 06/2009 ©